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Bayern 2 debattiert: Wählen ab 16 – unverantwortlich oder Booster für die Demokratie?

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." So lautet der Artikel 20, Abs. 2 im Grundgesetz. Das Recht dazu haben auf Bundesebene aber erst Bürger*innen ab 18. In einigen Bundesländern dürfen Jugendliche ab 16 an den Kommunal- oder Landtagswahlen teilnehmen. Was könnte es bringen, wenn junge Menschen bereits ab 16 mitbestimmen dürfen?

Bayern 2 debattiert: Wählen ab 16 – unverantwortlich oder Booster für die Demokratie? | Bild: picture alliance / dpa | Ingo Wagner
28 Min. | 2.6.2023

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