Parteienfinanzierung: Warum Karlsruhe hadert und wie es weitergeht
Wieviel Geld dürfen Parteien vom Staat erhalten? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Im Kern ging es um den Anstieg der staatlichen Mittel - und in der Summe um 25 Millionen Euro. Um so viel war die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung im Jahr 2018 erhöht worden. Das aber war nicht verfassungsgemäß, urteilten heute die Richter und Richterinnen in Karlsruhe. Klaus Hempel berichtet aus unserer Rechtsredaktion und Florian Haas spricht mit Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Moderation: Carsten Kühntopp